1 · Grundprinzip
Diese Richtlinie legt die Vergütungsmodalitäten von Helvetic Assist AG transparent dar. Sie ergänzt unsere AGB und wird gemäß Art. 45 des Bundesgesetzes über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und den FINMA-Richtlinien veröffentlicht.
2 · Vergütungsmodell
Der Assistent erhebt keine Gebühren vom Kunden, keine Aktengebühren, keine Provisionen auf zurückgeholte Subventionsbeträge. Der Assistent wird ausschließlich von den Versicherungspartnern in Form von Courtageprovisionen vergütet, gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
3 · Keine Bedingungen
Die Rückholung einer Prämienverbilligung unterliegt keiner Zeichnungspflicht eines Versicherungsprodukts. Der Kunde behält volle Wahlfreiheit.
4 · Geschäftspartner
Die Partner sind von der FINMA zugelassene Versicherungsgesellschaften. Die vollständige Liste ist auf Anfrage an info@helveticassist.ch erhältlich.
5 · Vergütungsbeträge
Die Provisionen werden durch die FINMA-Regulierung begrenzt. Richtwerte:
- Krankenzusatzversicherung (VVG): 4–12 % der Jahresprämie;
- Lebensversicherung (Säule 3a/3b): Pauschalvergütung bei Vertragsabschluss;
- Andere Produkte (Hausrat, Haftpflicht, Fahrzeuge): 8–14 % der Jahresprämie.
6 · Keine Provision auf Subvention
Keine Provision, keine Retrozession, keine Verwaltungsgebühr wird vom Assistenten auf Subventionen der Krankenkasse erhoben.
7 · Kontrolle und Compliance
Der Assistent ist im Schweizer Register der Versicherungsvermittler unter der Nummer F01548337 eingetragen und ist CICERO-zertifiziert. Jährliche Prüfung durch unabhängigen Dritten.
8 · Auskunftsrecht des Kunden
Nach FIDLEG kann der Kunde jederzeit kostenlos erhalten: Partnerliste, genaue Provisionen seines Dossiers, Vermittlungsvertrag. info@helveticassist.ch.